Ein Gebäude dämmen heißt nicht nur im Winter für einen wohligen Wohnraum zu sorgen, sondern auch im Sommer einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem werden Energiekosten gesenkt und ein aktiver Beitrag für unsere Umwelt geleistet.

Durch den Gesetzgeber sind Bauherren dazu verpflichtet, ihren Wohnraum bei Neubau, Umbau oder Ausbaumaßnahmen gemäß der Energieeinsparverordnung (ENEV) zu dämmen.

Da das Dämmen eines Gebäudes auch Kosten verursacht, kann man auch Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.

Bauherren Förderung durch KFW Zuschüsse ab dem 01. Januar 2007

Seit dem 01. Januar 2007 gibt es für Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen noch mehr Fördergeld vom Staat. Je mehr Energie eingespart wird, desto lukrativer fällt die Förderung nach dem Co2-Gebäudesanierungsprogramm aus.

Verbessert: Zinsgünstiges Darlehen!

Für die energetische Komplettsanierung kann man bei der Hausbank bis zu 50.000 Euro zinsermäßigter Kredit pro Wohneinheit beantragen.

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Erreicht man durch die Maßnahme Neubau- Niveau, kann ein Tilgungszuschuss von 5% der Darlehenssumme beantragt werden, max. jedoch 2.500 Euro.

Dieser Tilgungszuschuss erhöht sich auf 12,5%, wenn man durch die Sanierung das Neubau-Niveau um 30% überschreitet. Das sind dann immerhin bis zu max. 6.250 Euro "geschenktes Geld" pro Wohneinheit.

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Plant der Hausbesitzer jedoch keine komplette Sanierung, kann er ebenfalls ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit beantragen. Die KfW bietet dafür sogenannte Maß- nahmenpakete an, die einzelne Vorhaben miteinander kombiniert.

Wer z.B. Dach und Außenwände seines Hauses dämmt und zudem die Heizung austauscht, hat sich damit für Maßnahmenpaket *1 entschieden und kann die Kosten mittels KfW Darlehen finanzieren und erhält sogar bei Erfüllung der Anforderungen der Energieeinspar- verordnung (ENEV) einen 5%igen Zuschuss bis max. 2.500 Euro.

Für den Nachweis der verwendeten Mittel müssen entsprechende Rechnungen von Fachunternehmen vorgelegt werden. Diese muss Arbeitskosten und Adresse des geförderten Bauvorhabens enthalten. Förderungsfähig sind diese Sanierungs- maßnahmen nur an Gebäuden, die bis zum 31.12.1994 errichtet wurden.

Neu: Zuschuss-Variante!!

Zu all diesen Verbesserungen kommt als völlige Neuheit die sogenannte Zuschuss- variante. Wer kein Darlehen benötigt und die Sanierung aus eigener Tasche bezahlt, kann sich das vom Staat extra prämieren lassen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich ebenfalls danach, wieviel Energie am Schluss eingespart wird.

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5% Prozent der Investitionskosten (max. 2.500 Euro je Wohneinheit) gibt es bei Sanierung nach den Maßnahmenpaketen.

Wird Neubau-Niveau erreicht, beträgt der Zuschuss schon 10% (max. 5.000 Euro je Wohneinheit). Wird nach der Sanierung das Neubau-Niveau um mindestens 30% überschritten, kann sogar ein Zuschuss von 17,5% der Investitionskosten (max. 8.750 Euro je Wohneinheit) beantragt werden.

Bildquellen mit freundlicher Genehmigung des ZVDH

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